Grenzvermessung
Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht, so können Sie beim Vermessungsamt eine Grenzfeststellung beantragen. Kommunen können für großräumige Grenzvermessungen, wie z.B. eine Altstadtsanierung, vom Vermessungsamt eine Katasterneuvermessung durchführen lassen.
- Wer zeigt mir die amtlichen Grenzen meines Grundstücks?
- Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Vermessungsämter.
- Welches Vermessungsamt ist zuständig?
- Das zuständige Vermessungsamt finden Sie hier.
Geben Sie bitte dort die Postleitzahl und/oder den Ort ein, in dem Ihr Grundstück liegt. - Kann ich die Vermessung online beantragen?
- Der Vermessungsantrag kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie an das zuständige Vermessungsamt. Das zuständige Vermessungsamt finden Sie über die Funktion Ihr Vermessungsamt im rechten oberen Bereich unserer Internetseiten. Geben Sie bitte dort die Postleitzahl und/oder den Ort ein, in dem Ihr Grundstück liegt.
- Wer trägt die Vermessungsgebühren?
- Im Vermessungsantrag ist anzugeben, wer die Gebühren der Vermessung trägt. Der Gebührenschuldner erkennt dies im Antrag durch Unterschrift an.
- Was ist ein Katasterauszug?
- Katasterauszüge sind Auszüge aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und aus der Digitalen Flurkarte (DFK), werden vom zuständigen Vermessungsamt auf Antrag erstellt und können sowohl auf Papier als auch in digitaler Form abgegeben werden.
Fragen und Antworten zur Grenzvermessung
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